Verteilung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel auf Grundlage von Jury-Empfehlungen
[Berliner Partner, 18.05.2012] Die Kulturverwaltung des Berliner Senats wird nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Gelder auch 2013 auf der Grundlage von Jury-Empfehlungen Mittel für die Berliner Konzert- und Oratorienchöre vergeben. Der Jury gehörten Astrid Belschner, Dr. Dietmar Hiller, William Spaulding und Prof. Friederike Stahmer an. Bei einem Antragsvolumen von ca. 740.000 Euro stünden Mittel in Höhe von voraussichtlich ca. 424.800 Euro zur Verfügung.
Institutionelle Förderungen erhalten der Philharmonische Chor (102.000 Euro) und die Berliner Singakademie (105.000 Euro).
Für die Aufführung von chorsinfonischen Werken erhalten folgende Chöre Basis- oder Projektförderungen:
- Berliner Bach Akademie 25.000 Euro
- Berliner Cappella 18.000 Euro
- Berliner Figuralchor 17.000 Euro
- Berliner Konzert-Chor 15.000 Euro
- Camerata Vocale 16.000 Euro
- Cantus Domus 36.000 Euro
- Chor d. Jungen Ensembles 23.800 Euro
- Hugo-Distler-Chor 21.000 Euro
- Karl-Forster-Chor 17.000 Euro
- Studio-Chor Berlin 29.000 Euro
Das Konzerthausorchester Berlin wird darüber hinaus in 2013 bei folgenden Konzerten kostenfrei mitwirken:
- Gemeinschaftskonzert Berliner Singakademie / Philharmonischer Chor: Walter Braunfels „Große Messe“
- Cantus Domus: Benjamin Britten „War Requiem“
- Philharmonischer Chor: Konzert von Brahms/Hindemith
Darüber inaus sei vorgesehen, die Arbeit des Chorverbandes Berlin e.V. auch in Zukunft finanziell zu unterstützen. Insgesamt werde für die Chorförderung 2013 ein Etat von voraussichtlich 910.000 Euro zur Verfügung stehen.
