Ausnahmegenehmigung für alle Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins
[Berliner Partner, 20.07.2012] Am 24. Juli 2012 präsentiert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zusammen mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, der Handwerkskammer Berlin und der IHK Berlin den neuen Berliner Handwerkerparkausweis:
Handwerker und bestimmte Gewerbetreibende können in Zukunft eine in allen Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins geltende Ausnahmegenehmigung beantragen. Sie bekommen so die Möglichkeit, ihr Fahrzeug im Rahmen einer Auftragstätigkeit in allen Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins zu parken, ohne einen Parkschein auszulegen.
Mit der Einführung des Handwerkerparkausweises wird das Ziel der Koalition umgesetzt, einen nutzerfreundlichen Parkausweis für Handwerks- und Gewerbebetriebe bereitzustellen und somit aktiv die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Berlin zu unterstützen.

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